Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PN Marketing GmbH
PN Marketing GmbH | Europa-Allee 62, 54343 Föhren | Stand: März 2026
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PN Marketing GmbH (nachfolgend „Anbieter”) und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign und dazugehörige Beratungsleistungen.
1.2 Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter Leistungen vorbehaltlos ausführt, obwohl ihm entgegenstehende Bedingungen des Kunden bekannt sind.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1.4 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich von der Inanspruchnahme der Leistungen ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
§2 Vertragsschluss
2.1 Das vom Anbieter übermittelte Angebot kann vom Kunden mündlich, in Text- oder Schriftform angenommen werden. Mit Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter gilt das Angebot als rechtsverbindlich angenommen.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
2.3 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht aufgrund der ausschließlichen Ausrichtung des Angebots an Unternehmer nicht.
§3 Leistungen des Anbieters
3.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign sowie dazugehörige Beratungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag bzw. dem Angebot.
3.2 Der Anbieter behält sich das Leistungsbestimmungsrecht vor (§ 315 BGB). Art, Umfang und Inhalte der Leistungen können im zumutbaren Umfang angepasst oder weiterentwickelt werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Anbieter keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg. Die Leistungen sind als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu qualifizieren.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität zu erbringen.
4.2 Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung des Kunden oder nimmt dieser Leistungen nicht in Anspruch, bleibt die Vergütungspflicht in vollem Umfang bestehen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
4.3 Fordert der Anbieter den Kunden zu einer Rückmeldung, Freigabe oder Abnahme auf, hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu antworten. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die jeweilige Leistung oder Änderung als genehmigt und abgenommen.
§5 Abnahme
5.1 Der Anbieter kann den Kunden nach Abschluss der jeweiligen Leistung schriftlich zur Abnahme auffordern.
5.2 Der Kunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung, auf Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen schriftlich und konkret zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als vollständig und vertragsgemäß abgenommen.
5.3 Geringfügige Mängel, die die Nutzbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
6.2 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für die gesamte vereinbarte Laufzeit zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
6.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
- schwerem Vertragsverstoß durch den Kunden,
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
- Verstoß gegen Mitwirkungs- oder Vertraulichkeitspflichten.
6.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
7.3 Der Anbieter bietet die Zahlung per SEPA-Lastschrift an. Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Vertragsschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat und verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt der Lastschrift zu sorgen.
7.4 Kosten, die durch eine fehlgeschlagene Lastschrift entstehen (z. B. mangels Deckung, fehlerhafte Kontodaten oder unbegründeter Widerspruch), werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.5 Bei Rücklastschrift ist der Anbieter berechtigt, die weitere Zahlungsabwicklung auf ausschließliche Vorkasse umzustellen.
7.6 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen sofort und ohne weitere Ankündigung einzustellen, bis alle offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Dies gilt auch für bereits laufende Projekte. Aus einer Leistungsaussetzung wegen Zahlungsverzugs entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche.
7.7 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter zusätzlich berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR je Mahnung zu verlangen.
7.8 Der Anbieter ist berechtigt, nach erfolglosem Fristablauf den gesamten noch ausstehenden Restbetrag der vereinbarten Laufzeit sofort und in voller Höhe fällig zu stellen.
§8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche